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Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)

D05000203 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Gehwegüberfahrten zu Landes- und Kreisstraßen außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrten stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

Handlungsgrundlage


  • § 18 StrWG

Gültig ab

11.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sondernutzung von Straßen Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu den Leistungen 99108015134000 - "Gehwegüberfahrten Zustimmung", 99108015011000 - "Gehwegüberfahrten Änderung", 99108015182000 - "Gehwegüberfahrten Herstellung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden