Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Waffenrecht
D05000248• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Waffenrecht
Handlungsgrundlage
- § 13a Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Waffenrecht
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden