Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Fortsetzung im Waffenrecht
D05000249• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Anzeige über die Fortsetzung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Waffenrecht
Handlungsgrundlage
- § 13a (6) S. 2 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Anzeige über die Fortsetzung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Waffenrecht
Technische Beschreibung
Leistung "Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Fortsetzung im Waffenrecht"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden