Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Fortsetzung im Sprengstoffrecht

D05000252 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Sprengstoffrecht zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 13a (6) S. 2 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

13.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über die Fortsetzung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Sprengstoffrecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102160008004 - "Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden