Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Fortsetzung im Sprengstoffrecht
D05000252• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Sprengstoffrecht zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 13a (6) S. 2 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Anzeige über die Fortsetzung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Sprengstoffrecht
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102160008004 - "Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht"
Stichwörter
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