Bescheinigung in Steuersachen - Ausstellung
D05000283• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
Handlungsgrundlage
- Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4; § 57 Absatz 3 Nummer 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102037012000 "Bescheinigung in Steuersachen - Ausstellung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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