Anzeige des Einzelhandels mit verschreibungsfreien Arzneimitteln - Entgegennahme
D05000343• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bestimmte nicht verschreibungspflichte und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen Sie außerhalb von Apotheken verkaufen. Diese werden als sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel bezeichnet. Wenn Sie freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken verkaufen wollen, müssen Sie dies anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 14 Apothekengesetz (ApoG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99005072261000 Anzeige des Einzelhandels mit verschreibungsfreien Arzneimitteln
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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