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Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

D05000407 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen und forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Demnach müssen Sie Ihren auf dem Gebiet tätigen Betrieb registrieren lassen.

Handlungsgrundlage


  • §17 FoVG; § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG); §2, §4, §6 Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99048013000000 "Anzeige der Aufnahme der gewerbsmäßigen Tätigkeit als Forstsamen- bzw. Forstpflanzenbetrieb"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden