Anzeige eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes Entgegennahme
D05000407• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie einen Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieb führen und forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr bringen möchten, müssen Sie diesen bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut anmelden. Die Identitätssicherung von forstlichem Vermehrungsgut ist für die Forstwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Daher werden bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen nach Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) strenge Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die Landesstellen haben die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Demnach müssen Sie Ihren auf dem Gebiet tätigen Betrieb registrieren lassen.
Handlungsgrundlage
- §17 FoVG; § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG); §2, §4, §6 Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99048013000000 "Anzeige der Aufnahme der gewerbsmäßigen Tätigkeit als Forstsamen- bzw. Forstpflanzenbetrieb"
Stichwörter
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Versionshinweis
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