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Fahrlehrererlaubnis Erteilung

D05000416 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler und -schülerinnen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrererlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE er-teilt. Der Bewerber oder die Bewerberin erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrererlaubnis erteilt.

Handlungsgrundlage


  • § 4 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fahrlehrerlaubnis Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018014001000 "Fahrlehrerlaubnis Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden