Fahrlehrererlaubnis Erteilung
D05000416• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler und -schülerinnen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrererlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE er-teilt. Der Bewerber oder die Bewerberin erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrererlaubnis erteilt.
Handlungsgrundlage
- § 4 FahrlG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018014001000 "Fahrlehrerlaubnis Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden