Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung
D05000426• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Bestellungskörperschaft stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Handlungsgrundlage
- §91 Abs. 8 HwO;§§36 und 36a GewO;Sachverständigenordnung der Handwerkskammern
Formularangaben
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief für die Leistung 99058013061000 Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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