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Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung

D05000426 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Bestellungskörperschaft stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Handlungsgrundlage


  • §91 Abs. 8 HwO;§§36 und 36a GewO;Sachverständigenordnung der Handwerkskammern

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief für die Leistung 99058013061000 Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden