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Buchmacher Erlaubnis

D05000431 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz;§ 3 Ausführungsbestimmungen Rennwett- und Lotteriegesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Buchmacher oder Buchmacherin beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089041005000 Erlaubnis als Buchmacher oder Buchmacherin beantragen

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden