Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis
D05000440• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 6, 7 der Verordnung über die Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen - AnVerVO NRW)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief für die Leistung 99089027005003 (77000000007077) "Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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