Fachliche Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung
D05000444• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als Dolmetscherin oder Dolmet-scher allgemein beeidigt und/ oder als Übersetzerin oder Überset-zer ermächtigt werden wollen, müssen Sie Ihre Eignung feststellen lassen.
Handlungsgrundlage
- § 35 JustG NRW;§ 33 JustG NRW;§ 34 JustG NRW;§ 36 JustG NRW;§ 37 JustG NRW;§ 38 JustG NRW;§ 39 JustG NRW;§ 40 JustG NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018010037000 "Fachliche Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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