Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtung Anerkennung
D05000446• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Als Versuchseinrichtung können Sie die Anerkennung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PfSchMV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99093016016000 "Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung"; Einhaltung der Grundsätze der Guten Experimentellen Praxis (GEP) bei Wirksamkeitsversuchen zur Pflanzenschutzmittelzulassung
Stichwörter
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Versionshinweis
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