Privatwirtschaftliche Krankenhäuser Zulassung
D05000449• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Zugelassene Krankenhäuser sind alle in den jeweiligen Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen Krankenhäuser (§ 108 Nr. 2 SGB V). Die Krankenhausplanung obliegt den Ländern (§ 6 Absatz 1 KHG). Die Aufstellung von Krankenhausplänen dient der Verwirklichung der in § 1Absatz 1 KHG genannten Ziele: Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerungmit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern. Wenn das Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden soll, bedarf es einem Antrag.
Handlungsgrundlage
- § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch;§ 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz;§ 12 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen;§ 14 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen;§ 30 der Gewerbeordnung für Privatkrankenanstalten
Formularangaben
Technische Beschreibung
99003017007000 Privatwirtschaftliche Krankenhäuser Zulassung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden