Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators
D05000467• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie ein Rennverein sind, Pferderennen veranstalten und Wetten abschließen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators.
Handlungsgrundlage
- § 1 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief für die Leistung 99089049001000 "Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators"
Stichwörter
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Versionshinweis
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