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Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators

D05000467 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie ein Rennverein sind, Pferderennen veranstalten und Wetten abschließen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief für die Leistung 99089049001000 "Erlaubnis für den Betrieb eines Totalisators"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden