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Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

D05000471 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Innerhalb von zwei Wochen muss die Aufnahme oder Schließung des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Waffengesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung "Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden