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Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe

D05000473 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie im „Reisegewerbe“ eine Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 33i Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle im Reisegewerbe beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050028005001 "Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden