Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe
D05000473• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie im „Reisegewerbe“ eine Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 33i Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050028005001 "Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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