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Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung

D05000477 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die zuständige Stelle kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Stelle des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.

Handlungsgrundlage


  • § 29 WaffG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbriefe zu den Leistungen 99089100001000/99089101028000 "Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung" und "Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung für gewerbsmäßige Waffenhersteller oder -händler-"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden