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EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

D05000482 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Sprossen bearbeiten, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Zulassung.

Handlungsgrundlage


  • Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Art 2 der Verordnung (EG) Nr. 210/2013; § 9 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV); Art. 148 VO (EU) Nr. 625 (2017)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050118007000 "EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden