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Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme - ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit

D05000542 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten erforderlich. Zuständig: die für die Baustelle zuständige Arbeitsschutzbehörde

Handlungsgrundlage


  • § 8 Abs. 8 GefStoffV Nr. 2.4.2 Abs. 1 - 2 GefStoffV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme - ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99006041261000 "Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme ergänzende Anzeige von Ort und Zeit"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden