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Pflanzengesundheit Holz - Registrierung Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparateur von Holzpackmitteln und Holzbehandlung

D05000547 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Unternehmer/ Unternehmerin Verpackungsmaterial aus Holz herstellen und/oder reparieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Wenn Sie als Unternehmer Holz nach ISPM Nr. 15 behandeln wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. Wenn Sie als Unternehmer Markierungen gemäß ISPM Nr. 15 an Verpackungsmaterial aus Holz anbringen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde hierzu ermächtigt werden.

Handlungsgrundlage


  • Art. 65 Absatz 1 Unterabsatz 1 lit. d) Verordnung (EU) 2016/2031; Art. 66, 96, 97, 98 Verordnung (EU) 2016/2031; Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV 1989) ISPM Nr. 15 Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Pflanzengesundheit Holz - Registrierung Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparateur von Holzpackmitteln und Holzbehandlung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbriefe zu den Leistungen 99093044261000 "Registrierung Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparatur von Packmitteln aus Holz Entgegennahme", 99093046261000 "Registrierung Unternehmen für die Behandlung von Holz Entgegennahme" und 99093051099000 "Anbringung von Markierung (ISMP15) für Verpackungsmaterial aus Holz Ermächtigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden