Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen (Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrollstellen) Registrierung für Forstpflanzen und Holz
D05000551• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitlichen Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung (Aufnahme in das „Verzeichnis der Kontrollstellen“) beantragen. Für Forstpflanzen und Holz ist ebenfalls eine Registrierung notwendig.
Handlungsgrundlage
- Art. 53 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 59 Absatz 1 Verordnung (EU) 2017/625
Formularangaben
Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen (Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrollstellen) Registrierung für Forstpflanzen und Holz
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99093049019002 "Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen (Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrollstellen) Registrierung für Forstpflanzen und Holz"
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