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Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen (Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrollstellen) Registrierung für Forstpflanzen und Holz

D05000551 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitlichen Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung (Aufnahme in das „Verzeichnis der Kontrollstellen“) beantragen. Für Forstpflanzen und Holz ist ebenfalls eine Registrierung notwendig.

Handlungsgrundlage


  • Art. 53 Absatz 2 in Verbindung mit Art. 59 Absatz 1 Verordnung (EU) 2017/625

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen (Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrollstellen) Registrierung für Forstpflanzen und Holz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99093049019002 "Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen (Aufnahme in das Verzeichnis der Kontrollstellen) Registrierung für Forstpflanzen und Holz"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden