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Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs Erteilung

D05000567 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Es bedarf einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/ Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt aus einem nicht EU-Mitgliedstaat besitzen und die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation nicht erfüllt sind, kann eine bedingte Berufszulassung alternativ auch durch die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs erfolgen. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist nur in wenigen Sonderfällen möglich.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018012001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden