Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs Erteilung
D05000567• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Es bedarf einer gesonderten Berufszulassung, um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierärztin/ Tierarzt" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt aus einem nicht EU-Mitgliedstaat besitzen und die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation nicht erfüllt sind, kann eine bedingte Berufszulassung alternativ auch durch die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs erfolgen. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist nur in wenigen Sonderfällen möglich.
Handlungsgrundlage
- § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018012001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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