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Rechtsdienstleistungsregister Änderung

D05000589 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein. Wenn Sie eine Änderung des Eintrages ins Rechtsdienstleistungsregisters vornehmen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsdienstleistungsgesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rechtsdienstleistungsregister Änderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99094001011000 "Rechtsdienstleistungsregister Änderung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden