Rechtsdienstleistungsregister Änderung
D05000589• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein. Wenn Sie eine Änderung des Eintrages ins Rechtsdienstleistungsregisters vornehmen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage
- Rechtsdienstleistungsgesetz
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99094001011000 "Rechtsdienstleistungsregister Änderung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden