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Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung

D05000592 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen.

Handlungsgrundlage


  • § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO); §1 Verordnung über Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen; Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete "Bautechnischer Brandschutz" und "Bautechnischer Explosionsschutz"

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sachverständige Brand- und Explosionsschutz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99140006108000 "Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden