Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Diätassistent*in
D05000595• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Diätassistentin oder Diätassistent ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Diätassistentin oder Diätassistent arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ oder „Diätassistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz (DiätAssG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018035001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung"
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