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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Diätassistent*in

D05000595 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Diätassistentin oder Diätassistent ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Diätassistentin oder Diätassistent arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ oder „Diätassistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz (DiätAssG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Diätassistent*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018035001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden