Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Logopäde
D05000613• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Logopädin oder Logopäde ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Logopädin oder Logopäde arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Logopädin“ oder „Logopäde“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018069001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung"
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