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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Masseur

D05000615 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Beruf Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseurin und medizinische Bademeisterin“ oder „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Bademeister*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018071001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r) Bademeisterin / Bademeister Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden