Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Masseur
D05000615• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Beruf Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseurin und medizinische Bademeisterin“ oder „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018071001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r) Bademeisterin / Bademeister Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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