Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Medizinisch-technische/r Assistent*in für Funktionsdiagnostik
D05000627• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Arbeit als medizinisch-technische Assistentin, medizinischer-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technische Assistentin, medizinischer-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt. Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.
Handlungsgrundlage
- § 1 MTAG § 2 MTAG
Formularangaben
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Funktionsdiagnostisch-technische Assistentin" oder "Funktionsdiagnostisch-technischer Assistent" beantragen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018073001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Assistent / Assistentin für Funktionsdiagnostik Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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