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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in Erteilung

D05000633 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Arbeit als medizinisch-technische Radiologieassistentin, medizinischer-technischer Radiologieassistent ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technische Radiologieassistentin, medizinischer-technischer Radiologieassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt. Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.

Handlungsgrundlage


  • § 1(1) MTAG § 2 (1) MTAG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische Radiologieassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Radiologieassistenten“ beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018077001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden