Erlaubnis zu vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs Erteilung
D05000657• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf der*des Apothekerin*s ausüben möchten, benötigen Sie im Regelfall die Approbation als Apotheker*in. Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden. In Ausnahmefällen kann die Erlaubnis über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.
Handlungsgrundlage
- § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018053001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs Erteilung"
Stichwörter
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