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Erlaubnis zu vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs Erteilung

D05000657 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf der*des Apothekerin*s ausüben möchten, benötigen Sie im Regelfall die Approbation als Apotheker*in. Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden. In Ausnahmefällen kann die Erlaubnis über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.

Handlungsgrundlage


  • § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zu vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018053001000 "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden