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Tiertransport - Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen

D05000741 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt. Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden: Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2). Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.

Handlungsgrundlage


  • Art. 18 VO (EG) Nr. 1/2005

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110065007000 "Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden