Tiertransport - Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen
D05000741• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt. Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden: Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2). Für eine Zulassung des Typs 2 müssen Sie einige zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die ausführlichen Informationen finden Sie in der Rubrik „Voraussetzungen“.
Handlungsgrundlage
- Art. 18 VO (EG) Nr. 1/2005
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110065007000 "Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden