Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Erteilung
D05000798• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die zuständige Behörde waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.
Handlungsgrundlage
- § 28a Waffengesetz (WaffG)
Formularangaben
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Erteilung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089191001000 "Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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