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Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung (OZG)

D05000841 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Handlungsgrundlage


  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 3 Erlaubnispflicht Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) § 10 Erlaubnisverfahren Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz zusätzliche Ausfertigung (LeiKa: 99055031065000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden