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Registrierung Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparatur von Packmitteln aus Holz Entgegennahme

D05000886 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen, die im Sinne des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) Verpackungsmaterial aus Holz herstellen oder Holzverpackungen ausbessern oder aufarbeiten, gilt gem. Art. 65 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 eine Registrierungspflicht.

Handlungsgrundlage


  • Art. 65 Absatz 1 Unterabsatz 1 lit. d) Verordnung (EU) 2016/2031; Art. 66, 96, 97, 98 Verordnung (EU) 2016/2031; Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschauV 1989) ISPM Nr. 15 Regelungen für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Registrierung Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparatur von Packmitteln aus Holz Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99093044261000 "Registrierung Unternehmen für die Herstellung und/oder Reparatur von Packmitteln aus Holz Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden