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Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme im Glücksspielsektor

D05000946 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung an eine externe Stelle oder einer internen Meldung an Ihren Arbeitgeber im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt. Die Beschwerde erfolgt über einen geschützten Kommunikationsweg.

Handlungsgrundlage


  • § 49 Absatz 5 Geldwäschegesetz (GwG); § 53 Absatz 5a Geldwäschegesetz (GwG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme im Glücksspielsektor

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089148261001 "Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme im Glücksspielsektor"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden