Anzeige von besonderen Betriebsereignissen - Unfallanzeige
D07000035• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn man als Unternehmer oder Unternehmerin im Bergbau tätig sind, trägt man die Verantwortung für mögliche Gefahren. Man muss der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen können oder herbeigeführt haben. Tut man das nicht, dann begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.
Handlungsgrundlage
- § 74 (3) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden