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Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung

D07000038 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, ist man als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich. Wenn man verantwortliche Personen in seinem Betrieb bestellen möchte, muss man dies der zuständigen Bergbehörde unverzüglich mitteilen. Dabei müssen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschrieben werden; ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen. Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, muss dies mitgeteilt werden. Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.

Handlungsgrundlage


  • § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden