Anzeige von verantwortlichen Personen - Änderung der Stellung im Betrieb
D07000040• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf. Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, ist man als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich. Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in seinem Betrieb ändert, muss man dies der zuständigen Bergbehörde unverzüglich mitteilen. Dabei muss man die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben; ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen. Auch wenn man eine verantwortliche Person im Betrieb bestellt oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, muss man dies mitteilen. Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.
Handlungsgrundlage
- § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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