Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV
D07000042• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Bergbauunternehmen muss Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, der zuständigen Bergbehörde melden. Ein Unfall, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss nicht gemeldet werden, wenn er der zuständigen Behörde bereits auf Grund anderer Rechtsvorschriften mitgeteilt werden muss.
Handlungsgrundlage
- § 10 UnterlagenBergV (Unterlagen-Bergverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden