Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau)
D07000043• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über Zugang zu Umweltinformationen kann man zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.
Handlungsgrundlage
- §§ 3 (1), 4 (1) UIG (Umweltinformationsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden