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Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Übertragung

D07000316 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis darf man einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium. Wenn man eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 22 (1) Bundesberggesetz (BBergG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden