Antrag auf Bergbau Erlaubnis - Übertragung
D07000316• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis darf man einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen. Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium. Wenn man eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 22 (1) Bundesberggesetz (BBergG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden