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Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune und Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums

D13000079 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Der Antrag dient dazu, von der zuständigen Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege eine Befreiung zu erhalten, um im Zeitraum vom 01. März bis 30. September bestimmte Bäume, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche trotz allgemeinem Verbot beseitigen oder rückschneiden zu dürfen.

Handlungsgrundlage


  • § 67 BNatSchG; § 39 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG; § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden