Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune und Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums
D13000079• Version 1.1•
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fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Der Antrag dient dazu, von der zuständigen Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege eine Befreiung zu erhalten, um im Zeitraum vom 01. März bis 30. September bestimmte Bäume, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche trotz allgemeinem Verbot beseitigen oder rückschneiden zu dürfen.
Handlungsgrundlage
- § 67 BNatSchG; § 39 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG; § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG
Formularangaben
Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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