Antrag Akteneinsicht nach VwVfG
D13000152• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Im Verwaltungsverfahren besteht ein Recht des Beteiligten darauf, die Akten der Behörde in seinem Fall einzusehen.
Handlungsgrundlage
- § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
methodische Freigabe