Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
D17000042• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Bescheinigung gemäß § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird zur Vorlage beim Finanzamt durch die untere Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
Handlungsgrundlage
- § 10g EStG; Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g EStG i.V.m. Muster für die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommensteuergesetz (EStG); Denkmalschutzgesetz der Länder
Formularangaben
Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden