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Antrag Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn

D17000175 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 17, 58 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden