Mitteilung von statistischen Angaben (Bergbau)
D17000180• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Im Bergbau tätige Unternehmen müssen statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge im Bergbau der zuständigen Bergbehörde übermitteln. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen. Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über: - sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage - Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage - Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur - Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung - Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden - Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr - Über Tage niedergebrachte Bohrmeter - Unter- und übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar - verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung Diese Meldungen können entweder abgegeben werden vom Unternehmen selbst oder im Auftrag des Unternehmens oder von Gemeinschaftsorganisationen.
Handlungsgrundlage
- § 9 Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden