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Anzeige über die Erstanmeldung von Heimarbeit

D17000226 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


99006049261000 Anzeige von Erstmaliger Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme Ein Unternehmen muss die erstmalige Durchführung von Heimarbeit an die zuständige Stelle melden. Es ist erforderlich das die Meldung vor dem Tätigkeitsbeginn vollzogen wird.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Heimarbeitsgesetz (HAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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