Antrag Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Verlängerung
D17000346• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen. Soll ein Sonderbetriebsplan verlängert werden, muss dafür eine Zulassung beantragt werden. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Aufsuchungs-, Gewinnungs-, oder Aufbereitungsbetrieb liegt.
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden