Antrag Benutzung eines Gewässers Zulassung vorzeitigen Beginns
D17000425• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird.
Handlungsgrundlage
- § 17 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden